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Verhinderungspflege

Häufig werden pflegebedürftige Menschen von ihren Angehörigen gepflegt. Allerdings kann es beispielsweise durch Urlaub, einen Unfall oder einer Erkrankung der pflegenden Person geschehen, dass eine Lücke in der Betreuung entsteht.

Das pflegebedürftige Familienmitglied begibt sich für die Zeit, in der der pflegende Angehörige verhindert ist, in die Hände unseres professionellen Pflegedienstes. Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege.

Fällt also der pflegende Angehörige aus, vergütet die Pflegekasse auf Antrag die Leistungen für die Versorgung des Familienmitglieds. Allerdings dürfen die Kosten jährlich 1.612 Euro nicht übersteigen und die Verhinderungspflege ist an maximal 42 Tagen im Jahr möglich.

Die Verhinderungspflege kann durch einen nicht genutzten Kurzzeitpflegeanspruch um 806 Euro erhöht werden, also auf maximal 2418 Euro.
Hierdurch entfällt allerdings der Anspruch auf Kurzeitpflege.

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