Um die Situation von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, gibt es seit 2017 gravierende Änderungen in der Pflegeversicherung.
Seit dem 1. Januar 2017 änderte sich Grundlegendes in der Pflegeversicherung.
Hier werden bei der Pflegebedürftigkeit stärker auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Ob ein Mensch Leistungen erhält, hängt davon ab, wie selbstständig er im Alltag ist. Das neue Gesetz dürfte die Lage vieler pflegebedürftiger Menschen, die bislang keinen Anspruch hatten, verbessern.
Welche Pflegegrade gibt es?
Die fünf Pflegegrade richten sich danach, wie viel Hilfe jemand braucht. Der Pflegegrad 1 gilt für Menschen, die nur wenig personelle Unterstützung (Teilhilfe bei Selbstversorgung, Verlassen der Wohnung, Haushaltsführung) benötigen. Hier stehen 125 € monatlich für Hilfen im Alltag und hauswirtschaftliche Unterstützung zur Verfügung.