Beratung und Service
Es kommt häufig vor, dass Menschen sich plötzlich und unerwartet um die Versorgung und Pflege von Angehörigen kümmern müssen. Wer in eine derartige Situation kommt, ist in der Regel unvorbereitet und oft auch überfordert.
Wir sind Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und somit Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege.
Wir helfen Ihnen, bürokratische Hürden bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu überwinden. Weiterhin helfen wir Ihnen bei der Beschaffung von notwendigen Pflegehilfsmitteln.
Selbstverständlich führen wir die quartalsmäßigen bzw. halbjährlichen Pflegeberatungsgespräche nach SGB XI § 37.3 für Patienten mit Pflegegrad durch.
Ihnen und Ihren Angehörigen stehen wir gerne für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.
Pflegeberatung § 37 SGB XI
Nach § 37.3 SGB XI müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen einmal halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3, einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5 eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen lassen.
Wir bieten Ihnen Pflegeberatungen gem. § 37.3 SGB XI durch Pflegefachkräfte nach vorheriger Terminabsprache an.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:
- einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt, bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
- festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt
- mit der Beratung über Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern
- mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohraumanpassung
- mit Hinweisen auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden, bzw. über Pflegeanleitung zu Hause
- Beratung über Verhinderungspflege und Betreuungsangebote