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Behandlungspflege

Behandlungspflegeleistungen werden von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. Die Verordnung der häuslichen Krankenpflege hat das Ziel, die medizinische Versorgung sicher zu stellen und die ärztliche Therapie zu unterstützen. Sie dient auch dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder gänzlich zu vermeiden.

 

Zu den Leistungen zählen z.B.:

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Versorgung von chronischen und akuten Wunden durch interne und externe Wundtherapeuten
  • Medikamentengabe (vorbereiten und/ oder verabreichen)
  • Verabreichung von Injektion (z.B. Insulin)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Pulskontrolle
  • Versorgung von Drainagen
  • Katheterisierung
  • und weitere Maßnahmen auf Anfrage

Für den Anspruch auf Behandlungspflege ist keine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich.

Die Verordnung häuslicher Krankenpflege wird zur Bearbeitung bei der Krankenkasse eingereicht, nach Genehmigung durch die Krankenkasse, kann die verordnete Behandlung durchgeführt werden.

Die Kosten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Die Kasse berechnet dem Kunden lediglich einen kleinen Eigenanteil, welcher entfällt, sofern eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Wir beraten Sie
gerne persönlich!

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