Unter dem Begriff Grundpflege sind alle pflegerischen Maßnahmen zusammengefasst, die im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität nötig werden.
Folgende Pflegeleistungen können in der Grundpflege erbracht werden:
- Hilfe bei der Ernährung
- Verabreichen von Sondennahrung und Trinknahrung
- Körperpflege: Duschen, Baden, Waschen
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen, Verwendung von lnkontinenzprodukten
- Wechsel des Katheterbeutels
- Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen (Urostoma, Anus praeter)
- Kontinenz- bzw. Toilettentraining
- pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Lungenentzündung, Pilzbefall im Mund (Soor), Dekubitus, Thrombose, Verstopfung usw.
- Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln
- Hauswirtschaftliche Hilfen und Einkäufe
- Pflegerische Betreuung, Hilfe und Begleitung im Alltag
Die Kosten für Leistungen der Grundpflege werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Gerne beraten wir Sie hierzu mit einem individuellen Angebot.